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Kinderpornofilter - Regierung einigt sich auf Änderungen |
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Schleswig-Holstein |
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Vertreter der regierenden Parteien (CDU/CSU und SPD) einigten sich Montag Abend auf eine Änderung der Gesetzesvorlage zum "Kinderpornofilter". Dies kann wohl als Versuch gezählt werden, die zahlreichen Kritiker zum Verstummen zu bringen und vielleicht auch noch die eine oder andere verlorene Stimme wett zu machen.
Das „Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen“ (kurz: Zugangserschwerungsgesetz – ZugErschwG) soll nicht wie ursprünglich geplant als zusätzlicher §8a in das Telemediengesetz einfließen, sondern es soll ein Extragesetz werden. Damit soll erschwert werden, dass jeder stimmenjagender Politiker (oder andere Konsorten) "mal eben" eine neue Sparte auf die Abschussliste setzen kann. Weiterhin soll das ZugErschwG zunächst nur 3 Jahre (bis 2012) gelten. Danach soll es erneut überprüft werden. Auch wurde bei der Änderung auf die in demokratischen Staaten übliche Gewaltenteilung geachtet. Die List soll demnach immerhin mindestens einmal im Quartal von einem mindestestens fünfköpfigen Kontrollgremium mit richterlicher Befähigung Strichprobenmäßig überprüft werden. Stellt dieses fest, dass eine überprüfte Seite nicht gegen das geltende Gesetz verstoße, wird diese beim nächsten Update durch das BKA von der Indizierungsliste entfernt.
Das "Expertengremium" soll beim Bundesdatenschutzbeauftragten bestellt werden. Dieser sieht seine Institution jedoch als "ungeeignet" an. Auch nach den Änderungen wird nicht wirklich versucht, den Kinderpornoschund aus dem Netz zu entfernen. Die Seiten sollen erst nach einer versuchten Löschung auf die Sperrliste wandern. Das Löschen wird aber nur durchgeführt, wenn der "Anbieter in einer angemessenen Zeit ermittelt werden kann". EU-Externe Inhalte wandern sofort auf die Liste. Der Anbieter wird über die Sperrung und den Grund informiert - sofern er ebenfalls mit "zumutbaren Aufwand ermittelt werden kann".
Im neuen Vorschlag ist es zumindest nicht mehr erlaubt die Verbindungsdaten zur Strafverfolgung zu nutzen. Dies hatte der ursprüngliche Vorschlag von Familienministerin (Zens)Ursula von der Leyen noch vorgesehen. Allerdings werden noch anonymisierte Statistiken von den Providern an das BKA übergeben. Öffentliche Stellen (z.B. Universitäten, Schulen, Bibliotheken) sind nun auch nicht mehr von dem neuen Gesetz ausgenommen. Provider sind weiterhin von dieser Regelung ausgenommen sofern sie weniger als 10.000 Kunden haben, gleichwertige Sperrmaßnahmen schon einsetzen oder nicht-öffentliche Netze anbieten die ebenfalls mit entsprechenden Sperrmaßnahmen versehen sind.
Auch heute hinterließen zahlreiche deutsche ihre digitale Signatur unter der ePetition auf den Seiten des Bundestages. Mittlerweile sind somit fast 134.000 Unterschriften gegen den Kinderpornofilter zusammengekommen. Lediglich 50.000 Stimmen waren nötig. Doch die Chancen das diese Stimmen was bringen stehen schlecht - die Initiatorin Franziska Heine wird wahrscheinlich erst nach der Sommerpause angehört. Bis dahin soll das Gesetz durch sein, da CDU/CSU und SPD versuchen es noch vor den Wahlen durchzupeitschen. Es könnte schon diesen Donnerstag soweit sein...
Quelle: ComputerBase.de / Infobase
Links: ComputerBase.de
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Beitrag vom 17.06.2009 - 07:32 |
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